Vorwort
Wir vertrauen unseren Kunden und pflegen einen fairen, von Verständnis und Achtung geprägten Umgang mit ihnen. Ihr Wort wiegt daher für uns schwerer als tausend wohl gesetzte juristische Floskeln und auf unseren Handschlag können Sie bauen. Unsere Geschäftsbeziehung soll Sie schließlich voranbringen und nicht einzwängen. Deswegen lautet unsere wichtigste Botschaft – abseits dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Sie können mit uns wirklich über alles sprechen, selbst über diese spröden Klauseln.
Unsere AGBs können Sie hier als PDF runterladen:
§ 1 Geltung
Die Werbeagentur vergissmeinnicht GmbH (nachfolgend "vergissmeinnicht oder „wir“ genannt) wird in aller Regel auf Basis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sie tätig. Mit Auftragserteilung gelten diese als angenommen. Von Ihnen gewünschte Änderungen müssen schriftlich festgehalten werden.
§ 2 Urheber- und Nutzungsrechte
(1) Wir überlassen Ihnen die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen einfachen Nutzungsrechte. Über ausschließliche Nutzungsrechte können wir bei Bedarf gesondert reden.
(2) Wir behalten uns allerdings die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte an unseren Arbeiten solange vor, bis das vereinbarte Honorar bei uns eingegangen ist. Dann gehen die Urhebernutzungs- und Eigentumsrechte selbstverständlich an Sie über.
(3) Unsere Entwürfe und deren Vervielfältigungen nutzen wir nur dann für unsere Eigenwerbung oder weisen auf den für Sie entwickelten Produkten in dezenter Weise auf unsere Urheberschaft hin, wenn wir dazu Ihre ausdrückliche Genehmigung besitzen.
(4) Falls Sie von uns entwickelte Print- oder Werberzeugnisse im Original oder in der Reproduktion modifizieren wollen, erwarten wir, dass Sie sich vorher mit uns abstimmen, auch wenn es sich nur um Teile davon oder um eine Nachahmung handelt... (Besser, Sie vereinbaren mit uns in diesen Fällen einfach einen neuen Auftrag.)
(5) Auch wenn Sie die von uns übertragenen Nutzungsrechte an Dritte weitergeben wollen, setzen wir eine vorherige Abstimmung mit uns voraus.
(6) Bei allen von Ihnen an uns übermittelten Unterlagen und Daten gehen wir natürlich davon aus, dass Sie verfügungsberechtigt sind und keinesfalls Rechte Dritter damit verletzen.
§ 3 Leistungen
(1) Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der jeweils vereinbarten schriftlichen Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung.
(2) Wir dürfen die uns übertragenen Arbeiten entweder selbst auszuführen oder fachlich ausgewiesene Dritte damit beauftragen.
(3) Sie erklären sich grundsätzlich damit einverstanden, dass vergissmeinnicht Aufträge zur Produktion von Werbemitteln in Ihrem Namen erteilt. Soweit Sie sich dieses Recht ausdrücklich vorbehalten möchten, setzen Sie uns schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsabschluss darüber in Kenntnis. Andernfalls gilt Ihr Schweigen als Erteilung einer Vollmacht.
(4) Aufträge an Druckereien, Verlage etc. erteilt vergissmeinnicht – sofern nicht anders vereinbart – in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Wir verpflichten uns zu einer sorgfältigen Auswahl.
§ 4 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug
(1) Mit uns vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Gesetzlich vorgeschriebene Künstlersozialabgaben, Zölle, Versicherungen oder ähnliche leistungsbezogene Abgaben wie auch Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und sonstige Versandkosten werden an den Auftraggeber weiterberechnet. Kosten für Spesen bei Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn dies zuvor mit Ihnen vereinbart wird.
(2) Rechnungen von vergissmeinnicht sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungseingang innerhalb von 7 Tagen gewähren wir Ihnen entgegenkommend 2% Skonto.
(3) vergissmeinnicht kann, z. B. bei Neukunden, hohen Vorleistungen, langwierigen Aufträgen o. ä., auch vor Erledigung des Auftrags Abschlagszahlungen, wie folgt verlangen: ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ein weiteres Drittel nach halber Erbringung der Leistungen und das letzte Drittel bei Fertigstellung der Arbeiten.
(4) Wenn sich bei Ihnen Einwände gegen unsere sorgfältig erstellten Honorarabrechnungen einstellen, erwarten wir, dass Sie uns diese unmittelbar nach Erhalt der Rechnung kundtun. Nach zwei Wochen ab Rechnungsdatum interpretieren wir Ihr Schweigen als Zustimmung. Die Fälligkeit wird durch etwaige Einwände nicht berührt.
(5) Bei nicht vertragskonformem Verhalten des Kunden (z. B. Zahlungsverzug nach wiederholter Mahnung) ist vergissmeinnicht zur Rücknahme aller erbrachten Leistungen berechtigt.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) vergissmeinnicht bleibt bis zur vollständigen Bezahlung rechtmäßiger Eigentümer der von uns für Sie entwickelten Produkte.
(2) Auch Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die wir erstellen oder erstellen lassen, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen, bleiben unser Eigentum.
§ 6 Stornierungskosten, Vertragskündigung
(1) Wenn Sie von einem bereits an uns erteilten Auftrag zurücktreten, haben wir das Recht, 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn einzufordern. Bereits vertragsgemäß begonnene Arbeiten werden zu 75% abgerechnet.
(2) Unser Vertragsverhältnis ist beiderseits mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende kündbar. Bei mehreren parallel laufenden Verträgen kann die Kündigung auf einzelne Teilverträge begrenzt werden.
(3) Natürlich bleibt das Recht zur vorzeitigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund für Sie und uns davon unberührt.
§ 7 Gewährleistung
(1) Unser Bestreben ist es, allseits überzeugende Dienstleistungen zu erbringen. Trotzdem bitten wir Sie, unsere Arbeiten und Leistungen sofort nach Erhalt, jedenfalls vor Freigabe bzw. Weiterverarbeitung, kritisch zu prüfen und uns etwaige Beanstandungen unmittelbar zukommen zu lassen. Natürlich sind wir auch für Lob empfänglich.
(2) Für Fehler, die den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder mindern, leisten wir wie folgt Gewähr:Wir gewährleisten Ihnen die Nachbesserung des Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist. Fairerweise können Sie bei nachhaltigem Fehlschlagen der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung oder Aufhebung des Vertrages verlangen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-) Abnahme, in sonstigen Fällen, wie gesetzlich geregelt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Für gebrauchte Sachen ist das Gewährleistungsrecht logischerweise grundsätzlich ausgeschlossen. Beruht ein Fehler auf einem von uns zu vertretenden Umstand, so haftet vergissmeinnicht für den hieraus entstehenden Schaden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Schadensersatzpflicht ist allerdings auf die durchaus ausreichende Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche kommen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Betracht.
(3) Diese Haftungsregelungen gelten auch für unsere MitarbeiterInnen.
(4) Für mangelhafte Leistungen der sorgfältig ausgewählten Druckereien, Verlage und anderer Werbeträger haften wir nicht. Natürlich treten wir Ihnen in einem solchen Fall unsere Gewährleistungsansprüche gegenüber dem betreffenden Werbeträger ab.
§ 8 Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz
(1) Der Auftraggeber nimmt hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 des Teledienst- Datenschutzgesetzes davon Kenntnis, dass vergissmeinnicht ihre Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(2) Wir verpflichten uns aber, sämtliche Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten und sie weder unbefugt aufzuzeichnen, noch weiterzugeben oder zu verwerten.
(3) Auch unsere ArbeitnehmerInnen bzw. Beauftragten verpflichten wir vertraglich entsprechend.
§ 9 Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ( CISG ).
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von vergissmeinnicht. Bevor die ordentlichen Gerichte angerufen werden, bemühen sich die Parteien unter Einschaltung eines von der zuständigen IHK eingesetzten Schiedsgerichts um eine einvernehmliche Lösung. Erst bei Scheitern ist der Weg zu den Gerichten eröffnet.
§ 10 Schriftform und salvatorische Klausel
(1) Änderungen und Zusätze zu Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.
(2) Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung kommen, so werden sie durch solche Regeln ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck erreichen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.
Stand Oktober 2009, © vergissmeinnicht Werbeagentur GmbH