Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir vertrauen unseren Kunden und pflegen einen fairen, von Verständnis und Achtung geprägten Umgang mit ihnen. Ihr Wort wiegt daher für uns schwerer als tausend wohl gesetzte juristische Floskeln und auf unseren Handschlag können Sie bauen. Unsere Geschäftsbeziehung soll Sie schließlich voranbringen und nicht einzwängen. Deswegen lautet unsere wichtigste Botschaft – abseits dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Sie können mit uns wirklich über alles sprechen, selbst über diese spröden Klauseln.

 

§ 1 Geltung

Die Werbeagentur vergissmeinnicht GmbH (nachfolgend „vergissmeinnicht“ oder „wir“ genannt) wird in aller Regel auf Basis der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Sie tätig (ein entsprechender Hinweis und ein Link zu dieser Seite befindet sich auch auf jedem unserer Angebote!). Mit Auftragserteilung gelten diese als angenommen. Von Ihnen gewünschte Änderungen oder Ergänzungen müssen schriftlich festgehalten werden.

§ 2 Urheber- und Nutzungsrechte

(1) Mit Erbringung der von Ihnen beauftragten Leistungen überlassen wir Ihnen zugleich ohne weitere Berechnung die einfachen und ausschließlichen Nutzungsrechte an den für Sie gestalteten Entwürfen (zeitlich, räumlich und inhaltlich unbegrenzt). Diese stellen einen Wert dar, der üblicherweise nach Vergütungstarifvertrag der Allianz Deutscher Designer AGD/SDSt mit dem Fünffachen des Kreativaufwandes extra abgerechnet wird. Wir sind damit einverstanden, dass Sie diese im Rahmen Ihres Unternehmens auch für andere Verwendungszwecke einsetzen und erwarten lediglich zur Vervollständigung unserer Dokumentation entsprechende Informationen.
(2) Die Nutzungsrechte an unseren Arbeiten gehen in dem Moment auf Sie über, wenn das gesamte vereinbarte Honorar bei uns eingegangen ist.
(3) Bei allen von Ihnen  an uns übermittelten Unterlagen und Daten  gehen wir davon aus, dass Sie verfügungsberechtigt sind und keinesfalls  Rechte Dritter damit verletzen.
(4) Wir sind befugt, die für Sie entwickelten Gestaltungen und deren Verwendung als Referenz in unserer Firmenpräsentation zu dokumentieren. Hierüber werden wir Sie unterrichten. Soweit passend, stimmen wir mit Ihnen ab, ob unsere Urheberschaft auf Ihren mit unseren Gestaltungselementen versehenen Produkten in dezenter Form kenntlich gemacht werden kann.
(5) Für den Fall, dass Sie die von uns übertragenen Nutzungsrechte an Dritte weitergeben wollen, setzt dies eine vorherige schriftliche Abstimmung mit uns über die vorgesehene Verwendung und die uns zustehende Vergütung voraus.
(6) Falls Sie von uns entwickelte Print- oder Werbeerzeugnisse im Original erhalten (offene Daten) oder in der Reproduktion modifizieren wollen, erfolgt dies nur nach vorheriger Absprache, auch wenn es sich nur um Teile davon oder um eine Nachahmung handelt. Wenn offene Daten von Ihnen gewünscht werden, wird eine entsprechende Vergütung gemeinsam definiert.

§ 3 Leistungen

(1) Der Umfang unserer Leistungen ergibt sich aus der jeweils vereinbarten schriftlichen Produkt- bzw. Leistungsbeschreibung.
(2) Wir dürfen die uns übertragenen Arbeiten entweder selbst auszuführen oder fachlich ausgewiesene Dritte damit beauftragen.
(3) Sie erklären sich grundsätzlich damit einverstanden, dass vergissmeinnicht Aufträge zur Produktion von Werbemitteln in Ihrem Namen erteilt. Soweit Sie sich dieses Recht ausdrücklich vorbehalten möchten, setzen Sie uns schriftlich innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Vertragsabschluss darüber in Kenntnis. Andernfalls gilt Ihr Schweigen als Erteilung einer Vollmacht.
(4) Aufträge an Druckereien, Verlage etc. erteilt vergissmeinnicht – sofern nicht anders vereinbart – in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Wir verpflichten uns zu einer sorgfältigen Auswahl.
(5) Unsere Leistungen umfassen gestalterische und textlich-inhaltliche Maßnahmen oder ggf. Vorschläge für die Namensgebung von Unternehmen, Geschäftsbereichen, Dienstleistungen oder Produkten sowie Vorschläge für die Benennung von Internetadressen. In den vereinbarten Vergütungen ist keine Überprüfung dieser entwickelten gestalterischen und textlich-inhaltlichen Konzepte, Logos, Signets oder Namensvorschläge auf deren rechtliche Zulässigkeit enthalten. Dies gilt insbesondere für die Gestaltung von Logos oder für Unternehmens- bzw. Produktnamen. Der Kunde übernimmt die ausschließliche Verantwortung und die Kosten für die (patent)rechtliche Prüfung der Entwürfe und Maßnahmen, vor allem dafür, dass sich diese im Einklang mit dem Wettbewerbs-, Urheber- und Markenrecht befinden. Der Kunde stellt sicher, dass diese Überprüfung vor der öffentlichen Verwendung abgeschlossen ist und informiert den Urheber über die Ergebnisse. Bei eventuellen Inanspruchnahmen Dritter stellt der Kunde uns als Urheber von jeglicher Haftung frei.
(6) vergissmeinnicht als Urheber haftet auch nicht für die patent-, muster-, urheber- und warenzeichenrechtlichen Schutz- oder Eintragungsfähigkeiten der im Rahmen der Aufträge gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen, Logos, Entwürfe, Claims, Namen usw.

§ 4 Zahlungsbedingungen, Zahlungsverzug

(1) Mit uns vereinbarte Preise sind Netto-Preise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Gesetzlich vorgeschriebene Künstlersozialabgaben, Zölle, Versicherungen oder ähnliche leistungsbezogene Abgaben wie auch Kosten für Verpackung, Fracht, Porto und sonstige Versandkosten werden an den Auftraggeber weiterberechnet. Kosten für Spesen bei Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen sind, werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn dies zuvor mit Ihnen vereinbart wird.
(2) Rechnungen von vergissmeinnicht sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Mit mündlicher oder schriftlicher Auftragsvergabe an uns ist ein Drittel der Gesamtvergütung fällig. Das stellt für uns und den Auftraggeber sicher, dass der Auftrag ernst gemeint ist. Bei Neukunden, hohen Vorleistungen, sehr hohem Gesamtauftragsvolumen oder langwierigen Aufträgen erlauben wir uns, vor der endgültigen Erledigung des Gesamtauftrages weitere Teilbeträge in Absprache mit dem Kunden abzurechnen.
(4) Wenn sich bei Ihnen Einwände gegen unsere sorgfältig erstellten Honorarabrechnungen einstellen, erwarten wir, dass Sie uns diese unmittelbar nach Erhalt der Rechnung kundtun. Nach zwei Wochen ab Rechnungsdatum interpretieren wir Ihr Schweigen als Zustimmung. Die Fälligkeit wird durch etwaige Einwände nicht berührt.
(5) Bei nicht vertragskonformem Verhalten des Kunden (z. B. Zahlungsverzug nach wiederholter Mahnung) ist vergissmeinnicht zur Rücknahme aller erbrachten Leistungen berechtigt.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

(1) vergissmeinnicht bleibt bis zur vollständigen Bezahlung rechtmäßiger Eigentümer der von uns für Sie entwickelten Produkte.
(2) Auch Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel, die wir erstellen oder erstellen lassen, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen, bleiben unser Eigentum.

§ 6 Stornierungskosten, Vertragskündigung

(1) Wenn Sie von einem bereits an uns erteilten Auftrag zurücktreten, haben wir das Recht, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn einzufordern. Bereits vertragsgemäß begonnene Arbeiten werden zu 75 % abgerechnet.
(2) Unser Vertragsverhältnis ist beiderseits mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende kündbar. Bei mehreren parallel laufenden Verträgen kann die Kündigung auf einzelne Teilverträge begrenzt werden.
(3) Natürlich bleibt das Recht zur vorzeitigen Kündigung des Vertragsverhältnisses aus wichtigem Grund für Sie und uns davon unberührt.

§ 7 Gewährleistung

(1) Unser Bestreben ist es, allseits überzeugende Dienstleistungen zu erbringen. Trotzdem bitten wir Sie, unsere Arbeiten und Leistungen sofort nach Erhalt, jedenfalls vor Freigabe bzw. Weiterverarbeitung, kritisch zu prüfen und uns etwaige Beanstandungen unmittelbar zukommen zu lassen. Natürlich sind wir auch für Lob empfänglich.
(2) Für Fehler, die den Wert oder die Tauglichkeit aufheben oder mindern, leisten wir wie folgt Gewähr: Wir gewährleisten Ihnen die Nachbesserung des Fehlers innerhalb einer angemessenen Frist. Fairerweise können Sie bei nachhaltigem Fehlschlagen der Nachbesserung eine Herabsetzung der Vergütung oder Aufhebung des Vertrages verlangen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der (Teil-)Abnahme, in sonstigen Fällen wie gesetzlich geregelt. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Für gebrauchte Sachen ist das Gewährleistungsrecht ausgeschlossen. Beruht ein Fehler auf einem von uns zu vertretenden Umstand, so haftet vergissmeinnicht für den hieraus entstehenden Schaden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Schadensersatzpflicht ist allerdings auf die durchaus ausreichende Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Weitergehende Schadenersatzansprüche kommen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit in Betracht.
(3) Diese Haftungsregelungen gelten auch für unsere MitarbeiterInnen.
(4) Für mangelhafte Leistungen der sorgfältig ausgewählten Druckereien, Verlage und anderer Werbeträger haften wir nicht. Natürlich treten wir Ihnen in einem solchen Fall unsere Gewährleistungsansprüche gegenüber dem betreffenden Werbeträger ab.

§ 8 Geheimhaltung, Verschwiegenheit, Datenschutz

(1) Der Auftraggeber nimmt hiermit gemäß § 33 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie § 4 des Teledienst- Datenschutzgesetzes davon Kenntnis, dass vergissmeinnicht ihre Firma und Anschrift (Identität) in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.
(2) Wir verpflichten uns aber, sämtliche Informationen und Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet werden, oder eindeutig als Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse erkennbar sind, geheim zu halten und sie weder unbefugt aufzuzeichnen, noch weiterzugeben oder zu verwerten.
(3) Auch unsere ArbeitnehmerInnen bzw. Beauftragten verpflichten wir vertraglich entsprechend.

 § 9 Geltendes Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts ( CISG ). Das Vertragsverhältnis unterliegt – unabhängig von den jeweils beauftragten und erfüllten Leistungen – dem im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Dienstvertragsrecht, §§ 611 ff BGB.
(2) Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist der Firmensitz von vergissmeinnicht. Bevor die ordentlichen Gerichte angerufen werden, bemühen sich die Parteien unter Einschaltung eines von der zuständigen IHK eingesetzten Schiedsgerichts um eine einvernehmliche Lösung. Erst bei Scheitern ist der Weg zu den Gerichten eröffnet.

§ 10 Schriftform und salvatorische Klausel

(1) Änderungen und Zusätze zu Aufträgen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden haben keine Geltung.
(2) Sollten einzelne dieser Bestimmungen – gleich aus welchem Grund – nicht zur Anwendung kommen, so werden sie durch solche Regeln ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck erreichen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt.

 

Stand Januar 2019, © vergissmeinnicht GmbH